Die elektronische Rechnungsstellung entwickelt sich in der Europäischen Union sehr uneinheitlich. Während manche Staaten schon seit Jahren eine flächendeckende Pflicht zur B2B-E-Rechnung haben (Italien seit 2019), starten andere gerade erst ihre nationalen Systeme (Polen, Frankreich), und wieder andere setzen bislang auf freiwillige Nutzung und warten auf den europäischen ViDA-Rahmen (VAT in the Digital Age), der ab dem 1. Juli 2030 eine verpflichtende E-Rechnung und ein digitales Meldewesen für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen in der gesamten EU einführt. Über die europäische Ebene und die strategische Wahl zwischen einem zentralen System und dem Peppol-Netzwerk haben wir ausführlich im Artikel ViDA, E-Rechnung und Peppol: Welchen Weg sollte Tschechien wählen? geschrieben.
Die folgende Tabelle und die Länderbeschreibungen zeigen den aktuellen Stand in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Gesetzgebung in diesem Bereich ändert sich sehr schnell - Fristen verschieben sich, Durchführungsverordnungen werden präzisiert - deshalb geben wir bei jedem Land auch einen Link zu einer offiziellen Quelle an, bei der Leserinnen und Leser den neuesten Stand prüfen können.
Übersichtstabelle
| Land | Code | Pflicht zur E-Rechnung | Seit wann | Technologie | Peppol-Kompatibilität | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Belgien | BE | Ja (B2B) | 1.1.2026 | Peppol BIS Billing 3.0 | Ja - nativ | Peppol direkt als Pflichttechnologie gewählt |
| Bulgarien | BG | Nein | – | SAF-T wird schrittweise eingeführt, E-Rechnung bislang freiwillig | Noch nicht relevant | Ein Mandat wird bislang nicht vorbereitet |
| Tschechien | CZ | Nein | – | ISDOC / PDF, Peppol freiwillig | Ja - freiwillig | Der Staat hat sich noch nicht auf ein Pflichtmodell festgelegt |
| Dänemark | DK | Teilweise (B2G: ja) | B2G seit 2005, B2B nicht verpflichtend | NemHandel, heute Peppol BIS | Ja - nativ | Einer der Vorreiter der E-Rechnung in der EU |
| Estland | EE | Teilweise | 1.7.2025 (Recht, eine E-Rechnung zu verlangen) | e-arve (UBL) | Ja | Ein registrierter Empfänger kann von seinem Lieferanten eine E-Rechnung verlangen |
| Finnland | FI | Teilweise | 1.5.2020 (Recht, eine E-Rechnung zu verlangen) | Finvoice / Peppol BIS | Ja - nativ | Das Gesetz zur “Echtzeitwirtschaft” gibt das Recht, eine E-Rechnung zu verlangen |
| Frankreich | FR | Ja (stufenweise) | Empfang ab 9/2026 (alle), Ausstellung ab 9/2026 (große und mittlere Unternehmen), Kleinunternehmen ab 9/2027 | Factur-X/UBL/CII über zertifizierte PDP und das Portal Chorus Pro/PPF | Teilweise - Peppol als einer der Übertragungskanäle zwischen PDP | Gesteuertes Modell über zertifizierte Plattformen (PDP), kein zentrales Clearing |
| Kroatien | HR | Ja | 1.1.2026 | Fiskalizacija 2.0 / eRačun | Ja - nativ | Kroatien hat seine Reform direkt auf dem Peppol-Netzwerk aufgebaut |
| Irland | IE | Nein | – | Peppol (nur B2G) | Ja (B2G) | Revenue führt Konsultationen zu einem künftigen B2B-Modell |
| Italien | IT | Ja | 1.1.2019 | FatturaPA / Sistema di Interscambio (SdI) | Nein - nationales Clearingsystem | Ältestes flächendeckend verpflichtendes System der E-Rechnung in der EU |
| Zypern | CY | Nein | – | nur B2G | – | – |
| Litauen | LT | Nein (B2G: ja) | B2G seit 2017 (eSaskaita) | eSaskaita | Teilweise (B2G-Portal) | Ein B2B-Mandat wird erst vorbereitet |
| Lettland | LV | Ja | 1.1.2026 | Strukturierte E-Rechnung (UBL) über Peppol | Ja - nativ | Ähnliches Modell wie Kroatien und die Slowakei |
| Luxemburg | LU | Teilweise (B2G: ja) | B2G stufenweise 2022-2023 | Peppol | Ja - nativ | B2B bislang nicht verpflichtend |
| Ungarn | HU | Nein (nur Datenmeldung) | Meldung seit 2018 (Online Számla) | NAV Online Számla - Echtzeit-Meldung von Rechnungsdaten | Nein - eigenständige nationale API | Es handelt sich nicht um eine Pflicht-E-Rechnung, sondern um eine Echtzeit-Meldung von Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung |
| Malta | MT | Nein | – | nur B2G | – | – |
| Deutschland | DE | Ja (stufenweise) | Empfangspflicht seit 1.1.2025, Ausstellungspflicht bis Ende 2027 (Kleinunternehmen bis 2028) | XRechnung / ZUGFeRD (EN 16931) | Ja - Format kompatibel, kann über Peppol übertragen werden | Kein zentrales Clearing, nur eine Formatpflicht |
| Niederlande | NL | Nein | – | Simplerinvoicing / Peppol (sehr weit verbreitet, freiwillig) | Ja - nativ | B2G verpflichtend seit 2017 |
| Polen | PL | Ja | große Steuerpflichtige ab 1.2.2026, übrige ab 1.4.2026, kleinste ab 1.1.2027 | KSeF (Krajowy System e-Faktur), Format FA(3) | Nein - nationales Clearingsystem | Eines der ersten großen CTC-Modelle in der EU |
| Portugal | PT | Nein (B2G: ja) | B2G stufenweise 2021-2023 | Zertifizierte Rechnungssoftware, ATCUD-Codes, SAF-T | Teilweise (B2G) | Ein B2B-Modell wird noch diskutiert |
| Österreich | AT | Nein (B2G: ja) | B2G seit 2014 | ebInterface / Peppol | Ja - nativ (B2G) | Eines der ersten Länder der EU mit verpflichtender B2G-E-Rechnung |
| Rumänien | RO | Ja | 1.1.2024 | RO e-Factura (nationales Clearing, Format UBL) | Nein - nationales System | Eines der ersten Länder mit flächendeckender B2B-Pflicht nach einer EU-Ausnahmegenehmigung |
| Griechenland | GR | Ja (stufenweise) | myDATA-Meldung seit 2021, E-Rechnung wird schrittweise ausgeweitet | myDATA (AADE), App timologio, zertifizierte Anbieter | Teilweise | myDATA ist ein Echtzeit-Meldesystem, das schrittweise auch eine strukturierte Rechnung erzwingt |
| Slowakei | SK | Ja | 1.1.2027 | Peppol BIS Billing 3.0 | Ja - nativ | Die Slowakei hat sich direkt für das Peppol-Netzwerk entschieden (siehe unseren eigenen Artikel) |
| Slowenien | SI | In Vorbereitung | geplant ab 2027 | e-SLOG, registrierte Dienstanbieter | Teilweise | Gesetz beschlossen, Durchführungsverordnungen werden fertiggestellt |
| Spanien | ES | In Vorbereitung (B2B) | Verifactu (Software-Integrität) seit 2026, B2B-E-Rechnung wartet auf Durchführungsverordnung | Verifactu + künftiges Format Facturae/UBL | Bislang unklar | Verifactu (Betrugsbekämpfungsmaßnahme) ist etwas anderes als die künftige B2B-E-Rechnungspflicht |
| Schweden | SE | Nein | – | Svefaktura / Peppol BIS (sehr weit verbreitet im B2G-Bereich) | Ja - nativ | B2G verpflichtend seit 2019, B2B nicht verpflichtend |
Hinweis: Die Fristen haben sich in vielen Ländern in den letzten Jahren wiederholt verschoben. Wir empfehlen, den aktuellen Stand stets bei der jeweils angegebenen Quelle zu prüfen.
Beschreibung der Lösungen der einzelnen Länder
Belgien (BE)
Belgien gehört zu den Ländern, die ihre E-Rechnungsreform direkt auf dem Peppol-Netzwerk aufgebaut haben. Seit 1. Januar 2026 müssen inländische B2B-Transaktionen zwischen Umsatzsteuerpflichtigen als strukturierte E-Rechnung im Format Peppol BIS Billing 3.0 ausgestellt werden. Belgien baut damit kein zentrales Clearingsystem auf - die Rechnungen fließen direkt zwischen zertifizierten Access Points im Peppol-Netzwerk, ähnlich wie es die Slowakei ab 2027 plant.
Quelle: Föderaler öffentlicher Dienst Finanzen - E-invoicing
Bulgarien (BG)
Bulgarien hat bislang keine genehmigte Pflicht zur B2B-E-Rechnung. Schrittweise wird ein SAF-T-Regime (Standard Audit File for Tax) eingeführt, das die Transparenz der Buchhaltungsdaten gegenüber der Finanzverwaltung erhöhen soll, eine strukturierte E-Rechnung zwischen Unternehmen ist aber noch nicht verpflichtend. Angesichts der bevorstehenden Pflichten aus dem EU-Paket ViDA ist zu erwarten, dass sich Bulgarien in den kommenden Jahren wieder mit dem Thema befasst.
Quelle: Nationale Einnahmenagentur (NRA)
Tschechien (CZ)
Die Tschechische Republik hat aktuell keine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen eingeführt. Standard bleibt das Format ISDOC (bzw. PDF.ISDOC), das aber nur die Form der Rechnung regelt, nicht ihre garantierte Zustellung. Der Anschluss an das Peppol-Netzwerk ist in Tschechien möglich, bislang aber rein freiwillig. Da die Nachbarslowakei ab 1. Januar 2027 eine verpflichtende Peppol-basierte E-Rechnung einführt, erwarten wir, dass große Buchhaltungs- und ERP-Systeme, die in beiden Märkten tätig sind, Peppol künftig auch tschechischen Unternehmen anbieten werden - mehr dazu in unseren Artikeln über den slowakischen Weg zur E-Rechnung und über die Wahl der Technologie für Tschechien.
Quelle: Finanzministerium der Tschechischen Republik
Dänemark (DK)
Dänemark gehört zu den absoluten Vorreitern - die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung gegenüber der öffentlichen Verwaltung (B2G) wurde bereits 2005 im Rahmen des Systems NemHandel eingeführt, das heute auf dem Standard Peppol BIS läuft. Die Pflicht betrifft jedoch nicht B2B-Transaktionen zwischen privaten Unternehmen - diese bleiben freiwillig, wenngleich das dänische Buchführungsgesetz (Bogføringsloven) von 2022 Unternehmen dazu zwingt, digitale Buchhaltungssysteme zu nutzen, die E-Rechnungen nach dem Peppol-Standard senden und empfangen können müssen.
Quelle: Dänische Unternehmensbehörde (Erhvervsstyrelsen)
Estland (EE)
Estland zählt zu den traditionellen digitalen Vorreitern der EU. Das eigene Format e-arve wird im Land seit vielen Jahren genutzt, vorrangig im B2G-Bereich. Durch eine Novelle des Buchhaltungsgesetzes, in Kraft seit 1. Juli 2025, erhielten als E-Rechnungsempfänger registrierte Unternehmen zudem das Recht, von ihrem Lieferanten eine E-Rechnung zu verlangen, wodurch die B2B-Nutzung für einen wachsenden Kreis von Transaktionen faktisch verpflichtend wird.
Quelle: Estnische Steuer- und Zollbehörde (EMTA)
Finnland (FI)
Finnland hat, ähnlich wie Dänemark und Schweden, einen liberaleren Weg gewählt. Das Gesetz zur “Echtzeitwirtschaft” (real-time economy) von 2020 gibt jedem Unternehmen das Recht, von seinem Geschäftspartner die Ausstellung einer E-Rechnung in einem standardisierten Format zu verlangen (typischerweise Finvoice oder Peppol BIS). Eine flächendeckende Pflicht für alle Unternehmen gibt es noch nicht, dank der hohen Peppol-Verbreitung in der ganzen Region ist die Infrastruktur aber bereit.
Quelle: Finnische Steuerverwaltung (Vero)
Frankreich (FR)
Die französische Reform zählt zu den am meisten beachteten in Europa, auch weil sich ihr Zeitplan in den letzten Jahren mehrfach verschoben hat. Der aktuelle Plan sieht vor, dass ab September 2026 alle Unternehmen in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen, und große und mittlere Unternehmen sie auch ausstellen müssen; kleine und Kleinstunternehmen kommen ab September 2027 hinzu. Frankreich setzt nicht auf ein einziges zentrales System, sondern auf ein Netz zertifizierter privater Plattformen namens PDP (Plateformes de Dématérialisation Partenaires), ergänzt durch das staatliche Portal Chorus Pro/PPF für Unternehmen ohne eigenen Anbieter. Peppol kann in diesem Modell als einer der Übertragungskanäle zwischen den einzelnen PDP genutzt werden.
Quelle: Service-public.fr - Facturation électronique
Kroatien (HR)
Kroatien gehört zu den Ländern, die ab 1. Januar 2026 eine flächendeckende Pflicht zur E-Rechnung (B2B und B2G) im Rahmen der Reform Fiskalizacija 2.0 eingeführt haben. Anders als Italien oder Polen hat Kroatien kein eigenes geschlossenes Clearingsystem aufgebaut, sondern die gesamte Infrastruktur auf dem Peppol-Netzwerk errichtet - ähnlich wie später Lettland und die Slowakei.
Quelle: Kroatische Steuerverwaltung - Fiskalizacija 2.0
Irland (IE)
Irland hat bislang keine verpflichtende B2B-E-Rechnung eingeführt. Die Pflicht gilt nur gegenüber der öffentlichen Verwaltung (B2G) im Rahmen der EU-Richtlinie, wo üblicherweise das Peppol-Netzwerk genutzt wird. Die irische Steuerbehörde (Revenue) hat in den letzten Jahren öffentliche Konsultationen zur künftigen Gestalt eines Pflichtmodells geführt, eine konkrete Gesetzgebung wurde aber noch nicht verabschiedet.
Quelle: Irish Revenue
Italien (IT)
Italien führte die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung zwischen privaten Unternehmen (B2B) und gegenüber der öffentlichen Verwaltung (B2G) bereits am 1. Januar 2019 ein und ist damit EU-Vorreiter des sogenannten Clearing-Modells. Jede Rechnung muss durch das zentrale Austauschsystem (Sistema di Interscambio, SdI) laufen, das sie prüft, an den Empfänger zustellt und die Daten gleichzeitig an die italienische Finanzverwaltung weitergibt. Verwendet wird das nationale Format FatturaPA, nicht das Peppol-Netzwerk - dieses spielt im italienischen Umfeld nur eine untergeordnete Rolle.
Quelle: Ministero dell’Economia e delle Finanze - La fattura elettronica
Zypern (CY)
Zypern hat bislang keine verpflichtende B2B-E-Rechnung, die Pflicht gilt nur für ausgewählte Transaktionen gegenüber der öffentlichen Verwaltung gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU.
Quelle: Finanzministerium der Republik Zypern
Litauen (LT)
Litauen betreibt seit 2017 die Plattform eSaskaita für die verpflichtende E-Rechnung gegenüber der öffentlichen Verwaltung. Eine B2B-Pflicht wurde bislang nicht beschlossen, die litauische Regierung diskutiert aber seit Langem über eine Ausweitung des Modells, ähnlich wie beim benachbarten Lettland.
Quelle: Litauische staatliche Steuerinspektion (VMI)
Lettland (LV)
Lettland hat einen ähnlichen Weg wie Kroatien eingeschlagen - ab 1. Januar 2026 führt es eine verpflichtende strukturierte E-Rechnung (im UBL-Format) ein, die auf dem Peppol-Netzwerk aufbaut. Es ist ein weiteres Beispiel eines kleineren Mitgliedstaats, der statt eines eigenen nationalen Systems die bestehende europäische Infrastruktur genutzt hat.
Quelle: Lettische staatliche Steuerverwaltung (VID)
Luxemburg (LU)
Luxemburg führte die verpflichtende E-Rechnung gegenüber der öffentlichen Verwaltung schrittweise in den Jahren 2022-2023 ein (je nach Größe des Lieferanten), unter Nutzung des Peppol-Netzwerks. B2B-Transaktionen zwischen privaten Unternehmen sind bislang nicht verpflichtend.
Quelle: Guichet.lu - Portal der luxemburgischen öffentlichen Verwaltung
Ungarn (HU)
Ungarn nimmt eine Sonderstellung ein - es hat keine verpflichtende strukturierte E-Rechnung als solche eingeführt, verlangt aber bereits seit 2018, dass Unternehmen Daten zu ausgestellten Rechnungen in Echtzeit über das System Online Számla an die Finanzverwaltung (NAV) melden. Die Rechnung selbst kann daher grundsätzlich jede Form haben (auch Papier), ihre wesentlichen Daten müssen aber praktisch sofort nach Ausstellung maschinell an die NAV übermittelt werden. Es handelt sich also um ein Echtzeit-Datenmeldesystem, nicht um E-Rechnung im Peppol-Sinne, und das System ist nicht mit Peppol verknüpft.
Quelle: NAV Online Számla
Malta (MT)
Malta hat bislang keine verpflichtende B2B-E-Rechnung eingeführt, die Pflicht betrifft nur ausgewählte Transaktionen gegenüber der öffentlichen Verwaltung.
Quelle: Commissioner for Revenue (CFR)
Deutschland (DE)
Deutschland hat sich für eine stufenweise Einführung ohne zentrales Clearing entschieden. Seit 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen in der Lage sein, eine E-Rechnung zu empfangen (dafür genügt bereits ein E-Mail-Postfach). Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen wird schrittweise eingeführt - mit einer Übergangsfrist bis Ende 2027 (bei Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro bis Ende 2027, sonst bereits ab 2026, sofern der Empfänger einem anderen Format nicht zustimmt) und endgültig ab 2028 für die kleinsten Unternehmen. Verwendet werden die Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1), die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, wodurch sie voll mit dem Format Peppol BIS kompatibel sind und über das Peppol-Netzwerk übertragen werden können.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen - FAQ E-Rechnung
Niederlande (NL)
Die Niederlande haben keine verpflichtende B2B-E-Rechnung eingeführt, gehören aber dank der Initiative Simplerinvoicing (heute vollständig in das Peppol-Netzwerk integriert) zu den Ländern mit der höchsten freiwilligen Nutzung in Europa. Die Pflicht gilt seit 2017 nur gegenüber der öffentlichen Verwaltung.
Quelle: Belastingdienst - niederländische Steuerverwaltung
Polen (PL)
Polen führt eines der umfangreichsten zentralen Clearingsysteme der EU ein - das Krajowy System e-Faktur (KSeF). Nach mehreren Verschiebungen sieht der Zeitplan nun so aus: große Umsatzsteuerpflichtige (Umsatz über 200 Mio. PLN) ab 1. Februar 2026, übrige Steuerpflichtige ab 1. April 2026 und die kleinsten Unternehmer ab 1. Januar 2027. Rechnungen im Format FA(3) müssen durch das zentrale, vom Finanzministerium betriebene KSeF-System laufen - Peppol wird im polnischen Modell nicht verwendet.
Quelle: Ministerstwo Finansów - Krajowy System e-Faktur
Portugal (PT)
Portugal führte schrittweise (2021-2023, je nach Unternehmensgröße) die verpflichtende E-Rechnung gegenüber der öffentlichen Verwaltung ein, ergänzt durch strenge Anforderungen an zertifizierte Rechnungssoftware, eindeutige ATCUD-Codes und SAF-T-Meldungen. Eine flächendeckende B2B-Pflicht wurde bislang nicht beschlossen, die Diskussion über ein weiteres Modell dauert aber an.
Quelle: Portal das Finanças
Österreich (AT)
Österreich gehörte 2014 zu den allerersten EU-Ländern mit verpflichtender E-Rechnung gegenüber der öffentlichen Verwaltung, und zwar auf Basis des Formats ebInterface, das heute voll mit dem Peppol-Netzwerk kompatibel ist. B2B-Transaktionen zwischen privaten Unternehmen sind nicht verpflichtend.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen
Rumänien (RO)
Rumänien gehörte zu den ersten Mitgliedstaaten, die nach Erhalt einer Ausnahmegenehmigung (Derogation) der Europäischen Kommission eine flächendeckende B2B-E-Rechnungspflicht einführten - dies geschah am 1. Januar 2024. Rechnungen im UBL-Format müssen durch das nationale, von der Steuerbehörde ANAF betriebene System RO e-Factura laufen, das als zentrale Clearing-Plattform fungiert. Das Peppol-Netzwerk wird im rumänischen Modell nicht verwendet.
Quelle: Ministerul Finanțelor - RO e-Factura
Griechenland (GR)
Griechenland verlangt seit 2021 die Echtzeit-Meldung von Rechnungsdaten an das von der Steuerbehörde AADE betriebene System myDATA. Der Kreis der Unternehmen, die statt einer bloßen Datenmeldung direkt eine vollständig strukturierte E-Rechnung ausstellen müssen (z. B. über zertifizierte Anbieter oder die App timologio), wird schrittweise erweitert, insbesondere gegenüber der öffentlichen Verwaltung und bei größeren Unternehmen. Es handelt sich also um ein hybrides Echtzeit-Meldemodell, das sich schrittweise der vollständigen E-Rechnung annähert.
Quelle: AADE - myDATA
Slowakei (SK)
Die Slowakei hat von allen Ländern der Region den offensten Weg gewählt - ab 1. Januar 2027 wird sie eine flächendeckende Pflicht zur B2B-E-Rechnung haben, die direkt auf dem europäischen Peppol-Netzwerk aufbaut (Format Peppol BIS Billing 3.0). Jedes Unternehmen wählt seinen zertifizierten Access Point (einen “digitalen Postboten”), über den es Rechnungen sendet und empfängt, und eine Kopie wird in Echtzeit auch an die Finanzverwaltung übermittelt. Diesem Thema haben wir einen eigenen Artikel gewidmet: Die Slowakei hat die elektronische Rechnungsstellung für uns gelöst.
Quelle: eigene Analyse auf Grundlage der slowakischen Gesetzgebung
Slowenien (SI)
Slowenien hat ein Gesetz zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zwischen Unternehmen mit geplantem Start im Jahr 2027 verabschiedet. Verwendet werden soll das nationale Format e-SLOG über registrierte Dienstanbieter; die Durchführungsverordnungen wurden zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch fertiggestellt.
Quelle: FURS - Finanzverwaltung der Republik Slowenien
Spanien (ES)
Bei Spanien muss man zwei getrennte Dinge unterscheiden. Das eine ist Verifactu - eine Betrugsbekämpfungsmaßnahme, die verlangt, dass Rechnungssoftware in Echtzeit unveränderliche und überprüfbare Aufzeichnungen über ausgestellte Rechnungen erzeugt; die Einführung erfolgt schrittweise ab 2026 (zunächst für körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen). Das andere, getrennte Thema ist die flächendeckende B2B-E-Rechnungspflicht nach dem Gesetz Crea y Crece, deren Durchführungsverordnung noch auf die endgültige Genehmigung wartet und deren tatsächlicher Start erst in den kommenden Jahren erwartet wird. Diese beiden Systeme werden in den Medien häufig verwechselt, es handelt sich aber um unterschiedliche Pflichten mit unterschiedlichem Zeitplan.
Quelle: Agencia Tributaria - Sistemas Informáticos de Facturación (SIF) und VERI*FACTU
Schweden (SE)
Schweden hat keine verpflichtende B2B-E-Rechnung eingeführt, seit 2019 ist sie aber gegenüber der öffentlichen Verwaltung verpflichtend, wo das Format Peppol BIS (früher die nationale Svefaktura) vollständig genutzt wird. Dank der langjährigen Tradition des elektronischen Dokumentenaustauschs in den nordischen Ländern gehört die freiwillige Peppol-Nutzung unter schwedischen Unternehmen zu den höchsten in Europa.
Quelle: DIGG - Agentur für digitale Verwaltung
Zusammenfassung
In der Europäischen Union treffen heute im Wesentlichen drei Ansätze aufeinander: zentrale, staatlich betriebene Clearingsysteme (Italien, Polen, Rumänien, Ungarn mit seiner Datenmeldung), das dezentrale Peppol-Netzwerk, das direkt als verpflichtende Infrastruktur genutzt wird (Belgien, Kroatien, Lettland, ab 2027 die Slowakei), sowie Formatpflichten ohne zentrales Clearing (Deutschland). Die meisten übrigen Staaten setzen bislang auf freiwillige Nutzung und warten auf den europäischen ViDA-Rahmen, der ab 1. Juli 2030 zumindest für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen in der gesamten Union eine verpflichtende E-Rechnung und ein digitales Meldewesen einführt. Da Peppol eine der wichtigsten empfohlenen Technologien zur Erfüllung von ViDA ist, ergibt es für Unternehmen und Staaten, die noch über kein verbindliches Modell verfügen, großen Sinn, sich daran zu orientieren.